Dazu hat das Amtsgericht (AG) Köln am 11.11.2022. In einem Mehrfamilienhaus in Köln fanden mehrstündige Trinkgelage im Bereich des Hauseingangs statt, an denen u. a. auch die Mieter einer Erdgeschosswohnung teilnahmen. Bei diesen Treffen kam es zu lautstarken Unterhaltungen, Gegröle und auch Uringeruchsbelästigungen, die zu erheblichen Störungen der anderen Hausbewohner führten.